Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Voraussetzungen für die Förderung sind vor allem:

  • Die Wohnungsgröße muss angemessen sein. Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen des Wirtschaftsministeriums zur Änderung des Landeswohnraumförderungsgesetzes sowie den Durchführungshinweisen des Wirtschaftsministeriums zum Landeswohnraumförderungsgesetz.
  • Bezeichnung anerkannter Personengruppen in der Förderzusage
  • Für eine Förderung des Neubaus/Erwerbs neuen Mietwohnraums sowie der Änderungs-/Erweiterungsmaßnahme zur Schaffung von Mietwohnraum ist eine Eigenleistung in Form von Eigenkapital erforderlich.
  • Grundsätzlich ist eine EU-beihilferechtliche Vorgabe (Verbot der Überkompensation) einzuhalten.
  • Für die Förderung von Neubaumaßnahmen und die Förderung des Neuerwerbs sowie der Förderung der Begründung von Miet- und Belegungsbindungen an noch neuen Wohnungen des Mietwohnungsbestands muss die Voraussetzung des Neubaustandards Plus (ehemals Effizienzhaus-Standard KfW 55) erfüllt sein.
  • Bei geförderten Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen müssen Sie beachten, dass die verwendeten Bauteile den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen (zum Beispiel den Richtlinien zum U-Wert).