Voraussetzungen für die Förderung sind vor allem:
- Das Gesamtjahreseinkommen darf die für Ihren Haushalt maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten.
- Ihr Haushalt darf nicht bereits über angemessenen eigenen Wohnraum verfügen. Weitere Informationen finden Sie in den Durchführungshinweisen zum Landeswohnraumförderungsgesetz, Teil 3 Nummer 2.
- Der künftige Wohnraum muss sich im festgelegten Fördergebiet befinden.
- Die künftige Wohnungsgröße muss angemessen sein. Weitere Informationen finden Sie in den Durchführungshinweisen zum Landeswohnraumförderungsgesetz Teil 3 Nummer 3.
- Die Anforderungen des entsprechenden Finanzierungsangebots der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) müssen erfüllt sein.