Voraussetzungen sind:
- Sie sind Eigentümer, Eigentümerin, Bauherr, Bauherrin, Erwerber oder Erwerberin eines Hauses mit bis zu drei Wohneinheiten in Baden-Württemberg. Davon muss mindestens eine Wohneinheit dauerhaft von Ihnen selbst genutzt werden. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können Anträge stellen, wenn jede Wohnungseigentümerin ihre beziehungsweise jeder Wohnungseigentümer seine Immobilie selbst nutzt.
- Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie sich bei Ihrer Hausbank beraten lassen. Die Hausbank ist verpflichtet, dieses Gespräch entsprechend zu dokumentieren.
- Sie müssen ein Fachunternehmen mit dem Einbau der Heizung beauftragen.
- Das Fachunternehmen muss beim Einbau der Heizung einen hydraulischen Abgleich vornehmen.
Hinweis: Sie erhalten keine Fördermittel, wenn Sie Eigenbauanlagen oder gebrauchte Anlagen installieren wollen. Eigenleistungen werden nicht berücksichtigt.