Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Je nach Aufwand entstehen unterschiedliche Kosten.

Förderhöhe:

Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal EUR 1.300 bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal EUR 1.700 bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Zuschuss in Höhe von maximal EUR 500,00 für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.

Bitte beachten Sie, dass die Förderung nicht an den Beratenen, sondern an den Energieberater oder die Energieberaterin ausgezahlt wird. Der Berater oder die Beraterin ist jedoch verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen.