- Der Energieberater oder die Energieberaterin stellt beim BAFA einen Zuschussantrag für Ihr Wohngebäude und erhält nach Prüfung des Antrags einen Förderbescheid. Zugelassene Energieberater/Energieberaterinnen aus Ihrer Region finden Sie unter anderem, unter www.energie-effizienz-experten.de.
- Der Energieberater oder die Energieberaterin hat nun maximal neun Monate Zeit, die Beratung durchzuführen und Ihnen den Energieberatungsbericht auszuhändigen sowie zu erläutern. Für seine/ihre Beratungsleistung stellt Ihnen der Energieberater oder die Energieberaterin eine um den Zuschuss reduzierte Rechnung aus.
- Nach dem Erläuterungsgespräch müssen Sie und der Energieberater oder die Energieberaterin noch die Verwendungsnachweiserklärung unterzeichnen. Diese legt der Energieberater oder die Energieberaterin zusammen mit der Rechnung und dem Energieberatungsbericht dem BAFA zur Prüfung vor. Zuletzt wird der Zuschuss an den Berater oder die Beraterin ausgezahlt.
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