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Auffrischimpfungen ab 1. September

Ab 1. September sind Auffrischimpfungen im Impfzentrum (IZ) möglich. Dafür ist es zwingend erforderlich, dass die Zweitimpfung (bzw. Einmalimpfung bei Johnson & Johnson) mindestens vor 6 Monaten erfolgt ist.
Impfberechtigt sind unter dieser Voraussetzung folgende Gruppen:

  • Personen über 80 Jahren
  • Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder weiteren Einrichtungen sind
  • Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden
  • Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie
  • Personen, die ausschließlich mit AstraZeneca geimpft wurden
  • Personen, die eine Einmalimpfung von Johnson & Johnson erhalten haben
  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, bei individuellem Wunsch, nach Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Aufklärung

Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder weiteren Einrichtungen arbeiten, dazu zählen auch ambulante Einrichtungen, und Personen im Rettungsdienst oder in den mobilen Impfteams tätig sind, wird eine Auffrischimpfung derzeit nicht allgemein empfohlen.

Auch bei Terminvereinbarung über die Buchungssysteme online unter www.impfterminservice.de, über die 116 117-App oder telefonisch über die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung (Tel.116 117) wird die Impfberechtigung vor Ort im IZ geprüft. Bitte bringen Sie daher die entsprechenden Nachweise des Arztes oder des Arbeitgebers zum Impftermin mit.