Soziale Sicherung der Pflegepersonen
Unfallversicherung:
Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen sind unfallversichert.
Rentenversicherung:
Die Pflegekasse zahlt Rentenversicherungs-beiträge für Pflegepersonen, die max. 30 Stunden berufstätig sind und einen oder mehrere Pflegebedürftige zusammen mindestens 10 Stunden aufgeteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage pflegen.
Arbeitslosenversicherung:
Pflegepersonen werden von der Pflegekasse gegen Arbeitslosigkeit versichert. (Mindestzeiten wie bei der Rentenversicherung).