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Hilfsmittel zum Verbrauch

(Ab Pflegegrad 1)
Für Verbrauchsmittel werden bis zu 42 Euro monatlich bewilligt.

Dabei handelt es sich um:

- Saugende Bettschutzeinlagen
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Masken
- Schutzschürzen
- Schutzservietten
- Desinfektionsmittel