Hilfsmittel zum Verbrauch
(Ab Pflegegrad 1)
Für Verbrauchsmittel werden bis zu 42 Euro monatlich bewilligt.
Dabei handelt es sich um:
- Saugende Bettschutzeinlagen
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Masken
- Schutzschürzen
- Schutzservietten
- Desinfektionsmittel