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Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

(Ab Pflegegrad 1)
Zu pflegebedingten Umbaumaßnahmen in der Wohnung können Zuschüsse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme gezahlt werden. Auch für Menschen mit erheblichem Betreuungsbedarf (§45b SGB XI). Bei mehreren pflegebedürftigen Menschen in einem Haushalt kann der Zuschuss bis zu vier mal in Anspruch genommen werden.