Mehr Wahlmöglichkeiten bei Pflegeleistungen
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können künftig bestimmte Zeitvolumen für Betreuungsleistungen wie Vorlesen oder Spazierengehen nutzen. Mit den Pflegediensten können sie die Leistungen für das Zeitkontingent verhandeln.
Pflege und Betreuung durch Pflegedienste soll auf Wunsch des Pflegebedürftigen entweder über die zeitliche Dauer des Einsatzes abgerechnet werden können oder wie bisher über Leistungsmodule.