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Vollstationäre Pflege

Bei der vollstationären Pflege übernimmt die Pflegekasse monatlich pauschal

PG 1
PG 2
PG 3
PG 4
PG 5
125 €
770 €
1.262 €
1.775 €
2.005 €

Für die Pflegegrade 2 bis 5 wird ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil der Versicherten in vollstationärer Pflege für die festgeschrieben, d. h. erhöht sich der Pflegegrad in diesem Bereich, bleibt der Eigenanteil gleich.

Um Pflegebedürftige vor Überforderung durch steigende Pflegekosten zu schützen, zahlt die Pflegeversicherung bei der Versorgung im Pflegeheim einen Zuschlag zu dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag.
Er steigt mit der Dauer der Pflege:

  • Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 % des pflegebedingten Eigenanteils,
  • im zweiten Jahr 25 %,
  • im dritten Jahr 45 %
  • und danach 70 %.