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Kurzzeitpflege

(Ab Pflegegrad 2)
Vollstationäre Pflege je Kalenderjahr für längstens 4 Wochen - bis maximal 1.774 Euro. Weiterzahlung von 50% Pflegegeld bis zu jeweils 4 Wochen.
Wenn diese Leistung nicht ausreicht, kann der im Kalenderjahr noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungspflege auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Die maximal mögliche Leistungszeit erhöht sich somit auf 8 Wochen.

(Hierfür kann bei Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.)