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Pflegesachleistung

Die ambulanten Sachleistungen sind für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung).


PG 1
PG 2
PG 3
PG 4
PG 5
-
796 €
1.497 €
1.859 €
2.299 €

Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann zudem den nicht für ambulante Sachleistungen genutzten Betrag – maximal aber 40% des hierfür vorgesehenen Leistungsbetrages – für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote verwenden.