Die Transportbeihilfe wird nur auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Rindes. Mit dem Antragsvordruck sind bis zum 30. September des jeweiligen Jahres alle Rinder mit Ohrnummer, Tag des Weidebeginns, die Gemarkung und Flurstücknummer/n der Weide/n, sowie Name und Anschrift des Halters und des Eigentümers der beauftragten Stelle (Gemeinde in der die Weide liegt) mitzuteilen. Bei Pensionstieren sind die Tiere in der HIT-Datenbank gemäß den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung (VVVO) zu Beginn der Pension an- und am Ende der Pension abzumelden.
Die Transportkostenbeihilfe wird am Ende der Weidesaison durch den Ortenaukreis gewährt, nachdem der Antragsteller der beauftragten Stelle die Einhaltung der Mindestweidezeit von 3 Monaten mitgeteilt hat und die Einhaltung der Verpflichtung geprüft ist.