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Neue Kreisstraße Ringsheim-Lahr: grünes Licht für „Trassenvariante 2“
„Landrat Scherer: „Endlich werden die Menschen in den Ortschaften durch eine zukunftsfähig geplante Umfahrung entlastet“
 
Offenburg, 4. Mai 2021 – Die neue Kreisstraße K 5344 zwischen Ringsheim und Lahr soll gebaut werden. Der Kreistag des Ortenaukreises hat für das rund 50-Millionen-Euro-Projekt in seiner heutigen Sitzung grünes Licht gegeben. Mehrheitlich stimmten die Kreisrätinnen und Kreisräte für den Bau der Trassenvariante 2, die von Ringsheim bis zum Autobahnzubringer in Lahr mit einem Abzweig zum Sulzer Kreuz verlaufen soll. Die neue Straße wird die Ortsdurchfahrten von Ringsheim, Ettenheim-Altdorf, Mahlberg, Mahlberg-Orschweier, Kippenheim, Lahr-Kippenheimweiler und Lahr-Langenwinkel vom Durchgangsverkehr entlasten.
 
„Ich freue mich über die Entscheidung der Kreistags. Das ist eine gute Lösung, die für alle Ortschaften eine Verbesserung bringt. Jetzt werden wir alles daran setzen, dieses Projekt rasch umzusetzen, damit der lang gehegte Wunsch von Tausenden von Bürgerinnen und Bürgern nach dringend nötiger Entlastung schnell in Erfüllung geht“, betonte Landrat Frank Scherer. 
 
Nach dem Kreistagsbeschluss wird das Projekt in zwei Vorhaben eingeteilt und umfasst zuerst die Realisierung des Abschnitts von Ringsheim zum Gewerbegebiet „DYN A5“, vom Gewerbegebiet Orschweier zur K 5342 und weiter über den Rebweg zur B 3 („Sulzer Kreuz“). In einem zweiten Vorhaben wird der Anschluss Langenwinkel realisiert. 
Dabei soll die Durchgängigkeit der Kreisstraße einschließlich der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und die Gesamtfinanzierung durch den Kreistag sichergestellt werden. 
Die Verwaltung wurde vom Kreistag zudem beauftragt, die Planungen für das Vorhaben von Ringsheim zum Gewerbegebiet „DYN A5“, vom Gewerbegebiet Orschweier zur K 5342 und weiter über den Rebweg bis zur B 3 („Sulzer Kreuz“) fortzuführen und die für dessen Realisierung über dem laufenden Doppelhaushalt hinaus noch erforderlichen Finanzmittel (36 Millionen Euro) in die künftigen Haushaltsplanungen ab dem Doppelhaushalt 2021/2022 einzubringen. 
Die ganzheitliche und zeitnahe Realisierung der gesamten Variante 2 wurde im Beschluss als politisches Ziel festgehalten. Deshalb wurde die Verwaltung beauftragt, die für die Umsetzung des zweiten Vorhabens (Abschnitt nach Langenwinkel zwischen dem Anschluss an die K 5342 und der Anbindung an die B 415 in Langenwinkel) erforderlichen Finanzmittel in die Finanzplanung des Kreises aufzunehmen. So soll die Gesamtfinanzierung durch den Kreistag abgesichert werden. Hilfsweise wird die Variante 5 als Rückfallposition mitgeführt, falls die Variante 2 nicht realisierbar sein sollte. 
Im Dezember 2019 hatte der Kreistag des Ortenaukreises bereits die Grobplanung eines Variantenvergleichs mit dem Ziel beschlossen, den größtmöglichen verkehrlichen Nutzen bei gleichzeitiger Minimierung der Beeinträchtigungen auf die vorhandenen Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen, etc.) herauszuarbeiten.
Mit der endgültigen Festlegung für die Variante 2 können nun auch die natur- und artenschutzrechtlichen Bestandserfassungen fortgesetzt und in 2021 abgeschlossen werden. Im Anschluss daran werden die natur-und artenschutzrechtlichen Vorprüfungen durchgeführt, informierte die Verwaltung. Im Bereich der Straßenplanung beginnt die Vor-und Entwurfsplanung unter Berücksichtigung der ersten Erkenntnisse der artenschutzrechtlichen Bestandserfassungen sowie geringer Flächenzerschneidungen und -inanspruchnahmen. Es erfolgen erste bzw. weitere Abstimmungen mit betroffenen Trägern öffentlicher Belange, wie z. B. der Deutschen Bahn, dem Regionalverband, den Gemeinden und der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt. Sobald diese Ergebnisse der Anhörungen vorliegen und in einem Vorentwurf berücksichtigt wurden, wird dieses erste Zwischenergebnis den Kreisgremien vorgelegt.
 
Detaillierte Informationen zum Projekt gibt es auch auf der vom Landratsamt eingerichteten Bürgerbeteiligungsseite im Internet unter www.k5344-neu.de.
04.05.2021