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Weiterbewilligungsantrag

Bürgergeld wird für einen bestimmten Zeitraum bewilligt (6 bzw. 12 Monate). Endet der Bewilligungszeitraum ist ein Weiterbwilligungsantrag zu stellen. Damit wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Leistungen besteht. Dem Weiterbewilligungsantrag sind erforderliche Nachweise, wie z.B. Kontoauszüge über die vergangenen drei Monate und Lohnabrechnungen beizufügen.

https://formulare.ortenaukreis.de/formcycle/form/alias/4/buergergeld-wba/

Ab dem  1. Januar 2023 gilt eine Karenzzeit für Vermögen, weshalb wir zur Prüfung des Weiterbewilligungsantrags die Anlage VM benötigen.

Veränderungsmeldung & Einreichen von Unterlagen

Änderungen in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen können über die Veränderungsmeldung schnell und sicher und mit den entsprechenden Nachweisen übermittelt werden.

Haben sich die Kosten der Unterkunft (Miete oder Heizung z.B. Abschlagszahlung an Energieversorger) geändert oder haben Sie eine Nebenkostenabrechnung erhalten, dann können Sie dies einfach online mitteilen. Gleiches gilt bei Einkommensänderungen oder Nachweis von Vermögenswerten.

Auch die Änderung der Bankverbindung oder Angaben zur Zusammensetzung Ihrer Bedarfsgemeinschaft ( z.B. Zuzug oder Auszug, Geburt eines Kindes ) können so übermittelt werden. Entsprechende Nachweise und Dokumente zu Ihren Angaben laden Sie einfach hoch.

Auch wenn Sie aufgefordert wurden, Unterlagen einzureichen, können Sie dies über die Veränderungsmeldung einfach und sicher erledigen.

https://formulare.ortenaukreis.de/formcycle/form/alias/4/veraenderungsmitteilung/



Weitere Services sind geplant und in Vorbereitung.