Achtung: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes.
Die Bewerbung um ein Kind aus dem Ausland ist nur
bei der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes oder bei zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen (Adoption: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg) möglich.
Die Eignungsüberprüfung soll dabei von dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt durchgeführt werden.