Achtung: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes.
Die Bewerbung um ein Kind aus dem Ausland ist nur bei der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamts oder bei zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen möglich:
Die Eignungsüberprüfung soll dabei von dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt durchgeführt werden.