- für die Eignungsprüfung zur Annahme eines Kindes im Inland: keine
- für die Eignungsprüfung zur Annahme eines Kindes aus dem Ausland: je nach Einzelfall
Kosten können durch die Beantragung von erforderlichen Unterlagen bei den jeweiligen Stellen entstehen, zum Beispiel eines Führungszeugnisses beim Bundeszentralregister.