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Inhalt
  • für die Eignungsprüfung zur Annahme eines Kindes im Inland: keine
  • für die Eignungsprüfung zur Annahme eines Kindes aus dem Ausland: je nach Einzelfall

Kosten können durch die Beantragung von erforderlichen Unterlagen bei den jeweiligen Stellen entstehen, zum Beispiel eines Führungszeugnisses beim Bundeszentralregister.