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Covid-19-Fälle im Ortenaukreis: 78 Neu-Infektionen am Dienstag bestätigt

78 der am Dienstag vom Gesundheitsamt des Ortenaukreises ermittelten positiven Labornachweise wurden am Dienstagabend vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg bestätigt. Damit beträgt der Wert für die übermittelten Fälle der letzten sieben Tage bei 505 bestätigten Neuinfektionen „117,2“ (Stand 1.12, 16 Uhr). Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis.

Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt in Baden-Württemberg bei „131,8“.

Die vom Landesgesundheitsamt bestätigten neuen Covid-19-Fälle stammen aus Achern (4), Appenweier (3), Berghaupten (1), Ettenheim (8), Gengenbach (4), Gutach (2), Haslach (1), Hohberg (2), Kehl (8), Lahr (12), Oberkirch (1), Offenburg (19), Ohlsbach (1), Renchen (1), Rheinau (3), Ringsheim (1), Sasbach (2), Schwanau (1), Seelbach (2),  Willstätt (1) und Wolfach (1).

Die Fallzahl der bestätigten Corona-Infizierten beträgt 5763. 4441 an COVID-19 erkrankte Personen gelten inzwischen als genesen. Da ein genaues Datum der Genesung für die meisten Fälle nicht vorliegt, wird die Zahl nach dem Algorithmus des Robert-Koch-Instituts (RKI) geschätzt. Die Zahl der aktuell Infizierten beträgt 1160 (alles Stand 1.12, 16 Uhr).

162 Personen sind im Zusammenhang mit Covid-19 im Ortenaukreis verstorben, der Altersdurchschnitt liegt dabei bei 82 Jahren. Der jüngste Verstorbene war 37 Jahre und der älteste 98 Jahre. Von den Todesfällen waren 66 Prozent der Personen 80 Jahre und älter und 28 Prozent zwischen 60 und 79 Jahren. Bezogen auf die gemeldeten Todesfälle pro 100.000 Einwohner liegt der Ortenaukreis an sechster Stelle in Baden-Württemberg.

Info: Seit dem 23. Oktober erfolgt die Berichterstattung des Gesundheitsamtes zur aktuellen COVID-19-Lage im Ortenaukreis nach den Zahlen des täglichen Lageberichts COVID-19 des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg (LGA). Dies dient der Vermeidung von Unklarheiten für die Bürgerinnen und Bürger und Medien, die durch abweichende Zahlen immer wieder entstanden sind.

Zudem hängen auch unmittelbare Rechtsfolgen an der Überschreitung bestimmter Werte, wie zum Beispiel einer 7-Tage Inzidenz von 50. Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Wird die 50-Grenze überschritten, ist das Landratsamt anstatt der Städte und Gemeinden direkt für viele einschränkende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig. Das Landesgesundheitsamt muss dazu das Überschreiten der Grenzwerte - und damit die Zuständigkeit – feststellen. So sieht es die Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vor, wonach die Zahlen des Landesgesundheitsamts landesweit maßgeblich sind.

Die ausführliche Darstellung der aktualisierten Fallzahlen (Altersgruppe, Geschlecht und Wohnort) gibt es aber weiterhin immer mittwochs auf der Sonderseite des Ortenaukreises im Internet unter www.ortenaukreis.de/corona_fallzahlen

Der täglichen Lagebericht des LGA erfolgt meist gegen 19 Uhr und ist hier abrufbar: https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Fachinformationen/Infodienste_Newsletter/InfektNews/

Die aktuellen Belegungszahlen der Intensivbetten im Ortenaukreis sind unter https://www.intensivregister.de/#/intensivregister unter dem Reiter „Kartenansicht“ einsehbar. Auf dieser Kartenansicht muss der Mauszeiger auf den Ortenaukreises bewegt werden.

02.12.2020