Für den Nachweis müssen Sie ein Formular ausfüllen.
Eine sachkundige Person wird Ihre Heizungsanlage überprüfen und auf dem Formular bestätigen:
- die Erfüllung,
- die ersatzweise Erfüllung oder
- eine Begründung für das Entfallen der Verpflichtung.
Das ausgefüllte und von einer sachkundigen Person bestätigte Formular müssen Sie der Baurechtsbehörde übersenden.
Tipp: Musterformulare für die Nachweisführung werden über die unteren Baurechtsbehörden zur Verfügung gestellt. Sie können Sie auch auf den Internetseiten des Umweltministeriums herunterladen.