Neubau von Gebäuden, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen
Erneuerung, Ersatz, erstmaliger Einbau von Außenbauteilen bei beheizten beziehungsweise gekühlten Räumen bestehender Gebäude, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen, wenn für das gesamte Gebäude neue Berechnungen durchgeführt werden, oder Ausbau beziehungsweise Erweiterung bestehender Gebäude