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Träger der Kindertagespflege im Ortenaukreis erhalten Zuschuss von rund 495.000 Euro für 2021

Zukünftiger Landeszuschuss zur Qualifizierung und Fortbildung noch unklar – Kreis gibt Planungssicherheit

Für das Jahr 2021 erhalten die Träger der Kindertagespflege im Ortenaukreis einen Zuschuss aus Mitteln nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) in Höhe von 425.786 Euro sowie aus Kreismitteln in Höhe von jährlich 70.000 Euro für die Jahre 2021/22 – das haben die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in ihrer gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen. „Die Kindertagespflege ist ein wesentlicher Bestandteil der Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern im Ortenaukreis“, erklärte Sozialdezernent Georg Benz. „Damit stärken wir Familien und stellen sicher, dass das Angebot an qualifizierten und flexiblen Betreuungsmöglichkeiten im Ortenaukreis weiter ausgebaut werden kann. Mit dem Kreiszuschuss von 70.000 Euro für die Haushaltsjahre 2021/22 haben die Träger der Kindertagespflege zusätzlich Planungssicherheit, Tagespflegepersonen weiterhin qualifizieren und fortbilden zu können“, so Benz. Mit etwa 640 betreuten Kindern durch rund 300 Tagespflegepersonen sei die Kindertagespflege eine wichtige Säule der Kinderbetreuung im Ortenaukreis und stelle eine wertvolle Ergänzung der Betreuungsangebote in Kindertagesstätten dar, so der Sozialdezernent.

Träger der Kindertagespflege im Ortenaukreis sind die Tageselternvereine Offenburg und Kehl sowie das Diakonische Werk im Kirchenbezirk Ortenau für die Regionen Südliche Ortenau, Kinzigtal und Achern. Sie kümmern sich um Qualifizierung, Fortbildung, fachliche Begleitung und Vermittlung der Ortenauer Tageseltern. Finanziert werden die Träger der Kindertagespflege durch Zuschussmittel aus dem Finanzausgleich, einem Landeszuschuss zur Strukturförderung für die Qualifizierung und Fortbildung sowie einem Zuschuss des Kreises. Die Zahl der Tageskinder bildet die Grundlage für die Bezuschussung der Personalkosten der Träger. Beim Zuschuss für die Personalkosten werden die jüngsten Tariferhöhungen berücksichtigt.

Der Landeszuschuss zur Strukturförderung für die Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen habe sich bislang nach der Anzahl der Tagespflegepersonen in Abhängigkeit ihrer Qualifizierungsumfänge bemessen, erläuterte Jugendamtsleiter Heiko Faller. „Nachdem 2019 die Erfassung der Qualifizierungsumfänge in der Bundesstatistik verändert wurde, ist die bisherige Berechnungsgrundlage des Landes für die Strukturförderung nicht mehr anwendbar“, so Faller. Seit kurzem liegt von Landesseite der Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zur künftigen Zuschussberechnung und Gewichtung der Qualifizierungsumfänge vor. „Wir können von einer ähnlichen Systematik ausgehen, also der Abhängigkeit des Zuschusses von der Anzahl und dem Qualifizierungsumfang der Tageseltern. Wie die Landesförderung dann konkret aussehen wird, steht aktuell aber noch nicht abschließend fest“, so Faller.

Nach Einschätzung der Verwaltung werde der Ortenaukreis vom neuen Verteilschlüssel zwar einerseits profitieren, da durch die Teilnahme am Bundesmodellprogramm bereits 2021 mehrere Tagespflegepersonen im Ortenaukreis den neuen, höheren Qualifizierungsstandard erfüllen werden. Andererseits habe sich die Zahl der Tageseltern zuletzt weiter reduziert, was sich auf den Zuschuss negativ auswirken könne.

„An der Notwendigkeit der Qualifizierung und Fortbildung der Tagespflegepersonen wird sich aber auch künftig nichts ändern“, erklärte Benz. Um den Trägern auch für die nächsten beiden Jahre die Finanzierung für diesen Tätigkeitsbereich sichern zu können, schlug die Verwaltung vor, einen Betrag von 70.000 Euro für die kommenden Haushaltsjahre 2021/22 jährlich einzuplanen. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gaben dafür einstimmig grünes Licht.

11.11.2020