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Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) stellt Auszüge aus dem Liegenschaftskataster landesweit für alle Liegenschaften (Gebäude, Grundstück, Flurstück) in Baden-Württemberg bereit.

Die unteren Vermessungsbehörden der Stadt- und Landkreise und 12 Städte, denen die Vermessungsaufgabe nach dem Vermessungsgesetz übertragen wurde, sind für Auszüge aus dem Liegenschaftskatasters innerhalb ihres Kreis- beziehungsweise Gemeindegebietes zuständig.

  • Wenn sich Ihre Liegenschaft in einem Landkreis befindet:
    das Landratsamt

  • Wenn sich Ihre Liegenschaft in einem Stadtkreis oder in einer der 12 Städte (Aalen, Göppingen, Heidenheim an der Brenz, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Sindelfingen, Singen, Villingen-Schwenningen, Tübingen) befindet:
    die Stadtverwaltung