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Fördermöglichkeiten

Eingliederungszuschüsse
Arbeitgeber können zur Eingliederung von behinderten, schwerbehinderten oder älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zuschüsse erhalten, wenn deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Beschäftigungsdauer mindestens doppelt so lange ist wie die Förderdauer.


Stellenbezogene Qualifizierung
In Verbindung mit einem festen Arbeitsverhältnis unterstützt das Ortenau Jobcenter Qualifizierungsmaßnahmen. Sollte beim Arbeitnehmer kurzfristig Schulungsbedarf bestehen, so stimmen wir die Weiterbildung (Inhalt/Träger) mit dem Arbeitgeber ab und übernehmen hierfür anteilmäßig oder komplett die Kosten. Diese Maßnahme kann vor dem Arbeitsverhältnis durchgeführt werden.
 
Alle Fördermöglichkeiten sind abhängig von der individuellen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers sowie seinen Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt. Sie werden von dem Ortenau Jobcenter festgelegt.