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Wegen Gesetzesänderungen aktuell längere Bearbeitungszeiten bei waffenrechtlichen Genehmigungen

Das Ordnungsamt im Landratsamt Ortenaukreis weist darauf hin, dass es bei der Beantragung von waffen-, jagd- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten als gewohnt kommen kann. Hintergrund sind Änderungen im Waffengesetz, die eine weitaus umfassendere Zuverlässigkeitsüberprüfung als bisher mit sich bringen. So werden fortan auch Auskünfte der zuständigen Verfassungsschutzbehörde eingeholt. Darüber hinaus sind wie gehabt auch die Prüfung des Bundeszentralregisters und des zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters sowie eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle erforderlich. Aufgrund des neuen Verfahrens können Antragsteller, die etwa eine Waffenbesitzkarte, eine Erlaubnisverlängerungen oder eine Waffeneintragungen beantragen, mit einer Bearbeitungszeit von mindestens sechs Wochen rechnen.

20.07.2020