Landratsamt Ortenaukreis bittet um Mithilfe im Notfall: Hausnummern deutlich sichtbar anbringen
Im Falle eines Notfalls oder eines bedrohlichen Ereignisses sind deutlich erkennbare Hausnummern für die gerufenen Einsatzkräfte sehr wichtig. „Die Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei sind bei jedem Notfall auf deutlich sichtbare Hausnummern angewiesen, um schnellst möglichst Hilfe leisten zu können“, erläutert Urs Kramer, Amtsleiter Brand- und Katastrophenschutz. „Schlecht erkennbare Hausnummern können im Notfall wertvolle Zeit kosten, da die damit verbundene Suche nach dem richtigen Haus schwerwiegende Folgen für die Hilfeersuchenden haben können. Gut erkennbare Hausnummern können somit Leben retten.“
Das Bundesbaugesetz verpflichtet jeden Eigentümer dazu, sein Haus mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Dabei muss die Hausnummer von der Straße aus gut lesbar sein. „Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe bei der Unterstützung der Einsatzkräfte“, so der Amtsleiter. Um das Auffinden der Hausnummer für die Einsatzkräfte zu erleichtern, empfiehlt das Amt für Brand- und Katastrophenschutz daher folgende Verhaltensweisen:
- Die Hausnummer gut lesbar und in einer Höhe von nicht mehr als 3 Metern anbringen, die Hausnummer muss dabei auf der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes angebracht sein.
- Die Hausnummer sollte unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang angebracht werden.
- Wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, soll die Hausnummer an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke angebracht sein.
- Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern auch am Grundstückszugang angebracht werden.
- Unleserliche Hausnummernschilder sollten erneuert werden.
- Die Einsehbarkeit der Hausnummer überprüfen.