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Landratsamt warnt vor Gefahr von Wald- und Flurbränden und gibt Verhaltenshinweise

Die aktuelle trockene Witterung im Ortenaukreis erhöht die Gefahr von Wald- und Flurbränden, teilt das Amt für Brand- und Katastrophenschutz mit. „Die trockene und heiße Luft führt zu einer extrem entzündlichen Wald- und Bodenvegetation, die schon durch eine achtlos weggeworfene Zigarette oder ein außer Kontrolle geratenes Grillfeuer schnell in Brand geraten und zu größeren Schadensfeuern führen kann. Wir bitten daher alle Waldbesucher, während der trockenen und warmen Frühjahrs- und Sommermonate auf das Rauchen einer Zigarette beim Waldspaziergang zu verzichten und kein offenes Feuer zu verwenden, um beispielsweise zu grillen“, appelliert Kreisbrandmeister Bernhard Frei.

Über die öffentlich zugänglichen Seiten des Deutschen Wetterdienstes werden von März bis Oktober aktuelle Prognosen für Waldbrandgefahren bereitgestellt. Dabei werden die Gefährdungsklassifikationen von eins (sehr geringe Gefahr) bis fünf  (sehr hohe Gefahr) eingeteilt. „Für den Ortenaukreis gilt bereits jetzt schon die Gefährdungsklassifikation drei, diese bedingt einen verantwortungsvollen Umgang mit offenem Feuer, um Wald- und Flurbrände zu verhindern“, informiert Urs Kramer, Amtsleiter Brand- und Katastrophenschutz.

Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz bittet um die Beachtung der folgenden Regeln:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Das Feuer komplett ausbrennen lassen, eine Glut muss abgelöscht werden. Der zunehmende Wind, etwa vor einem Gewitter, könnte das Feuer sonst wieder entfachen und bereits ein fliegender Funke könnte zum Waldbrand führen.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Weder im Wald, in der Nähe des Waldes oder auch auf Acker- und Wiesenflächen, darf kein offenes Feuer entfacht werden.
  • In diesem Bereich dürfen auch auf gar keinen Fall brennende oder glimmende Sachen weggeworfen werden, auch keine Flaschen (Brennglaseffekt).
  • PKWs sollen nach der Fahrt nicht im hohen Gras abgestellt werden, da die Auspuffanlagen eine Temperatur von mehreren 100 Grad erreichen können.
  • Personen, die eine besondere Erlaubnis haben, in diesem Bereich ein Feuer anzuzünden, etwa um Pflanzenreste abzubrennen, dürfen dies keinesfalls unbeaufsichtigt lassen und müssen stets auf ausreichende Sicherungsmaßnahmen achten. Sie müssen sichtbar dabeistehen, dass auch vorbeifahrende Autos erkennen, dass das Feuer nicht unbeaufsichtigt ist.

Beim Entdecken eines Waldbrands oder von Rauchwolken, sollte unmittelbar die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 angerufen werden und – wenn möglich – die folgenden Informationen angegeben werden:

  • Wo genau brennt es?
  • Wie groß ist die Brandfläche?
  • Ist es ein Bodenfeuer oder brennen auch bereits die Wipfel der Bäume?
  • Wie kommt die Feuerwehr am günstigsten zum Brandort?
  • Wo sind Wasserentnahmestellen?
  • Wenn möglich, bitte vor Ort bleiben, damit die Brandstelle für die Feuerwehr erkennbar ist.
  • Selbst löschen nur dann, wenn dies möglich ist und eine Eigengefährdung ausgeschlossen werden kann!
20.05.2020