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Bürgermeisterwahl in Schuttertal abgesagt

Das Landratsamt Ortenaukreis hat als Rechtsaufsichtsbehörde die für Sonntag, 19. April 2020, geplante Bürgermeisterwahl in Schuttertal abgesagt. Die Wahl wird zu einem späteren Termin nachgeholt.
 
Die Rechtsaufsichtsbehörde bezieht sich dabei auf eine Vorschrift des Kommunalwahlgesetzes (Paragraf 29). Demnach wird eine Wahl abgesagt, wenn während der Vorbereitung der Wahl ein offenkundiger, vor der Wahl nicht mehr behebbarer Mangel festgestellt wird (…). Ein solcher Mangel ist gegeben, da aufgrund der derzeit ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine ordnungsgemäße Durchführung der Urnen-Wahl nicht möglich ist. „Wahlen zählen zu den Pfeilern unserer repräsentativen Demokratie. Eine Absage oder ein Verschieben einer Wahl ist deshalb nur in engen Grenzen möglich. Aufgrund der derzeitigen Sondersituation ist eine ordnungsgemäße und hinreichend rechtssichere Durchführung der Wahl nicht möglich“, so Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter des Ortenaukreises.
 
„Wir haben die Entwicklung hinsichtlich der Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 sehr genau beobachtet und uns eng mit der Gemeinde Schuttertal abgestimmt. Dabei mussten wir den Rechtsgedanken der Corona-Verordnung der Landesregierung auch für unsere Entscheidung heranziehen“, so Stoermer.
 
Es müsste zudem davon ausgegangen werden, dass das Wahlergebnis aufgrund der zahlreichen Schutzmaßnahmen, deutlich von dem Ergebnis abweichen würde, das sich unter normalen Umständen ergeben hätte. 
 
Das Innenministerium hat in seinem Erlass zur „Durchführung von Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheiden unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie“ vom 31. März 2020 deutlich gemacht, dass dem Infektionsschutz bei der Frage, ob eine Wahl abzusagen ist, Vorrang einzuräumen ist. „Die Sicherheit und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger hat oberste Priorität“, betont der Erste Landesbeamte. 
 
 
01.04.2020