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Ortenaukreis fördert Sozialpsychiatrische Dienste

Kreiszuschuss erhöht sich im Doppelhaushalt 2019/20

In seiner gestrigen Sitzung beschloss der Sozialausschuss des Ortenaukreises die Erhöhung des Kreiszuschusses für die Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) der freien Wohlfahrtspflege von 169.120 Euro um 7.983 Euro auf 177.103 Euro für das Jahr 2019 und um weitere 8.217 Euro auf 182.417 Euro ab dem Jahr 2020.

Georg Benz, zuständiger Sozialdezernent begrüßt die Entscheidung: „Die Sozialpsychiatrischen Dienste sind ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.“  Die SpDi haben die Aufgabe chronisch psychisch erkrankte Menschen bei der selbstständigen Lebensführung zu unterstützen, bei der sozialpsychiatrischen Vor-und Nachsorge zu beraten, zu vermitteln und zu begleiten sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern, so Benz.  

Das Land Baden-Württemberg und die Stadt- und Landkreise fördern die SpDi finanziell bereits seit den 1980er Jahren. Mit dem im Januar 2015 in Kraft getretenen „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“ (Psych-KHG) wurde erstmalig eine gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit und Förderung der SpDi durch das Land geschaffen. Die Förderung des Landes sieht eine Vollzeitstelle pro 50.000 Einwohner vor, die mit 18.000 Euro gefördert wird. Voraussetzung der Landesförderung ist eine Mitförderung der Landkreise in mindestens gleicher Höhe. Der Ortenaukreis fördert die SpDi der freien Wohlfahrtsverbände derzeit mit 31.319 Euro pro Stelle und 32.259 Euro pro Stelle im kommenden Jahr. „Somit liegt der Ortenaukreis deutlich über dem vom Land geforderten Mindestbeitrag von 18.000 Euro“, betonte der Dezernent.

13.11.2019