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Unterhaltsvorschuss: Anpassung der Leistungen wegen Kindergelderhöhung

Das Jugendamt im Landratsamt Ortenaukreis informiert, dass sich die Kindergelderhöhung ab Juli 2019 auf den Unterhaltsvorschuss auswirkt. Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bekommen Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keine oder keine ausreichenden Unterhaltszahlungen erhalten. Entsprechend der Erhöhung des Kindergelds um zehn Euro monatlich für das erste Kind, reduziert sich der Unterhaltsvorschussbetrag um den gleichen Betrag. Unterm Strich bleibt den Empfängern somit der gleiche Betrag wie zuvor.

„Das Jugendamt tritt dann in Vorleistung, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt nicht bezahlt“, so Jugendamtsleiter Heiko Faller. „Der Unterhaltsvorschuss wird in Höhe des jeweiligen Mindestunterhalts abzüglich des Kindergeldes für ein erstes Kind gezahlt. Je nach Einzelfall werden außerdem Unterhaltszahlungen, Waisenbezüge sowie Einkünfte aus Arbeit und Vermögen berücksichtigt“, so Faller weiter. Der Elternteil, der nicht bezahlt, werde jedoch nicht entlastet; vielmehr fordere das Jugendamt die ausbezahlten Beträge im Rahmen dessen Leistungsfähigkeit, gegebenenfalls auch gerichtlich, wieder ein.

Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Agentur für Arbeit ausbezahlt. Zum Stichtag 1. Juli 2019 erhöht sich dieses monatlich für erste und zweite Kinder auf jeweils 204 Euro, für das dritte Kind auf 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils auf 235 Euro. Von der Unterhaltsvorschusskasse erhalten Kinder zum Stichtag bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres somit monatlich 150 Euro, bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres monatlich 202 Euro und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich 272 Euro.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landratsamts Ortenaukreis unter www.ortenaukreis.de unter dem Suchwort „Unterhaltsvorschuss“.

24.05.2019