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Rückkehrberatung für Zuwanderer im Ortenaukreis nimmt Fahrt auf

Zur Unterstützung von Zuwanderern, die aufgrund geringer Anerkennungschancen bereit sind, freiwillig in ihr Heimatland zurückzugehen, hat der Ortenaukreis zum 1. September 2018 eine Rückkehr- und Perspektivberatung im Migrationsamt eingerichtet. Sie ist eines von zwei Projekten in Baden-Württemberg, die in der aktuellen Förderperiode des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union einen Zuschlag erhalten haben und damit zu 75 Prozent refinanziert werden. Ergänzend erhält der Ortenaukreis eine Förderung aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.

„Ich freue mich, dass wir die Stellen mit drei qualifizierten und erfahrenen Kräften besetzen konnten und unsere Kolleginnen die ersten erfolgreichen Beratungen durchgeführt haben“, sagt Alexandra Roth, Leiterin des Migrationsamts. Damit biete das Migrationsamt einen weiteren Baustein im breiten Spektrum seiner Dienstleistungen – angefangen von der vorläufigen Unterbringung von Geflüchteten über die Integration bis hin zur Einbürgerung. Dabei kooperiere das Landratsamt eng mit dem Deutschen Roten Kreuz in Freiburg sowie dem Landesverband Badisches Rotes Kreuz zusammen, die bereits über langjährige Erfahrungen in der Rückkehrberatung verfügen. 

Seitdem die Rückkehrberatungsstelle ihre Arbeit aufgenommen hat, haben sich bereits 23 Menschen im Zeitraum von Mitte September bis Ende November beraten lassen. Viele der Hilfesuchenden stammen aus dem Irak, aber Menschen aus Sri Lanka, Tunesien, Gambia und Nigeria sind vertreten. Insgesamt wurde bislang sechs Zuwanderern die freiwillige Rückkehr ermöglicht. 

Warum sich Menschen für die Rückreise ins Heimatland entscheiden, obgleich sie zuvor enorme Strapazen auf sich genommen haben, um nach Deutschland zu kommen, erläutert Rückkehrberaterin Ingeborg Zechmeister: „Im Gespräch wird oft deutlich, wie sehr die geflüchteten Menschen unter Heimweh nach ihrer Familie leiden. Sie machen sich Sorgen um die Zurückgebliebenen, wollen den kranken Vater noch sehen, bevor er stirbt oder die Ehefrau nicht länger mit den Kindern alleine und ohne Schutz lassen.“ „Natürlich sind auch gescheiterte Hoffnungen von einem Leben in Deutschland Gründe, warum eine Rückkehr in Betracht gezogen wird“, ergänzt ihre Kollegin Lara Schaub.

Im Rahmen der Beratung nehmen die drei Beraterinnen die Beweggründe der Klienten wie auch mögliche Perspektiven im Heimatland ergebnisoffen und auf Wunsch anonym in den Blick. Dabei weisen sie auf mögliche Sicherheitsrisiken hin und wägen das Für und Wider gemeinsam mit den Ratsuchenden ab. Um eine qualifizierte Beratung sicherstellen zu können, wird in den meisten Fällen ein Dolmetscher hinzugezogen. Sobald die Entscheidung steht, geht es um die Vorbereitung und Organisation der Ausreise. 

„Grundsätzlich hat die freiwillige Heimreise Vorrang vor der Abschiebung und ermöglicht den Menschen eine Rückkehr in Würde und Selbstbestimmung“, so Beraterin Regina Zeferer. Sie und ihre Kolleginnen prüfen daher auch Förderprogramme mit dem Ziel der Reintegration von rückkehrwilligen Personen. Auch hierfür gibt es vielfältige finanzielle Unterstützungsangebote von EU, Bund, Land und Kreis. So läuft etwa noch bis zum Jahresende das Programm „Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen“, das Sachleistungen für den Bezug einer Wohnung im Herkunftsland bereitstellt. „Nur wenn die Rückkehrenden ihren Lebensunterhalt nachhaltig sichern können und in die sozialen Strukturen vor Ort eingebunden sind, kann das Leben im Heimatland dauerhaft gelingen“, so Zeferer.