Landratsamt warnt vor Waldbrandgefahr und gibt Verhaltenstipps
Auch wenn es bisher noch nicht zu nennenswerten Vorfällen im Ortenaukreis gekommen sei, stelle die anhaltende Sommerhitze eine erhöhte Gefahr für das Ausbrechen von Wald- und Flächenbränden dar, teilt das Amt für Brand- und Katastrophenschutz des Ortenaukreises mit. „Die trockene und heiße Luft führt zu einer extrem entzündlichen Wald- und Bodenvegetation, die schon durch eine achtlos weggeworfene Zigarette oder ein außer Kontrolle geratenes Grillfeuer schnell in Brand geraten und zu größeren Schadensfeuern führen kann“, warnt Amtsleiter Urs Kramer. „Besucher, die unsere schönen Wälder im Ortenaukreis aufsuchen, sollten sich dabei unbedingt an bestimmte Verhaltensregeln halten. Durch umsichtiges Verhalten und sorgsamen Umgang mit offenem Feuer lassen sich Waldbrände vermeiden“, appelliert Kramer.
Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz bittet um die Beachtung der folgenden Regeln:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
- Das Feuer komplett ausbrennen lassen, eine Glut muss abgelöscht werden. Der zunehmende Wind, etwa vor einem Gewitter, könnte das Feuer sonst wieder entfachen und bereits ein fliegender Funke könnte zum Waldbrand führen
- Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Weder im Wald, in der Nähe des Waldes oder auch auf Acker- und Wiesenflächen, darf kein offenes Feuer entfacht werden.
- In diesem Bereich dürfen auch auf gar keinen Fall brennende oder glimmende Sachen weggeworfen werden, auch keine Flaschen (Brennglaseffekt!)
- PKWs sollen nach der Fahrt nicht im hohen Gras abgestellt werden, da die Auspuffanlagen eine Temperatur von mehreren 100 Grad erreichen können
- Personen, die eine besondere Erlaubnis haben, in diesem Bereich ein Feuer anzuzünden, z.B. um Pflanzenreste abzubrennen, dürfen dies keinesfalls unbeaufsichtigt lassen und müssen stets auf ausreichende Sicherungsmaßnahmen achten. Sie müssen sichtbar dabeistehen, dass auch vorbeifahrende Autos erkennen, dass das Feuer nicht unbeaufsichtigt ist
Beim Entdecken eines Waldbrands oder von Rauchwolken, bitte unmittelbar die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 anrufen. Dabei sollten – wenn möglich – die folgenden Informationen angegeben werden:
- Wo genau brennt es?
- Wie groß ist die Brandfläche?
- Ist es ein Bodenfeuer oder brennen auch bereits die Wipfel der Bäume?
- Wie kommt die Feuerwehr am günstigsten zum Brandort?
- Wo sind Wasserentnahmestellen?
- Wenn möglich, bitte vor Ort bleiben, damit die Brandstelle für die Feuerwehr erkennbar ist.
- Selbst löschen nur dann, wenn dies möglich ist und eine Eigengefährdung ausgeschlossen werden kann!