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Bundestagswahl: Wahlvorschläge im Wahlkreis Offenburg jetzt einreichen

Bis zur Bundestagswahl am 24. September sind es noch ein paar Monate. Beim Landratsamt Ortenaukreis, das für den Wahlkreis 284 Offenburg zuständig ist, können ab sofort Kreiswahlvorschläge eingereicht werden. Nach Mitteilung von Herbert Lasch, Leiter des Kommunalamtes, der die Aufgaben der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters wahrnimmt, dürfen sowohl Parteien als auch Einzelbewerber einen Kreiswahlvorschlag einreichen und darin eine Person als Bewerber oder Bewerberin benennen.

„Parteien, die weder im Bundestag noch in einem Landtag vertreten sind, benötigen ebenso wie Einzelbewerber mindestens 200 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten im Wahlkreis“, informiert Lasch. Die dafür notwendigen Vordrucke können per E-Mail beim Kommunalamt unter kommunalamt@ortenaukreis.de angefordert werden. Auch alle weiteren Formulare, die für einen Kreiswahlvorschlag erforderlich sind, sind hier kostenfrei erhältlich.

Die Kreiswahlvorschläge müssen bis spätestens 17. Juli 2017 um 18 Uhr eingegangen sein. Da nach Ablauf dieser Frist Mängel nur noch äußerst selten korrigierbar sind, empfiehlt Lasch, die Kreiswahlvorschläge möglichst frühzeitig einzureichen. Über die Zulassung entscheidet dann der Kreiswahlausschuss am 28. Juli 2017.

Den vollständigen Text der öffentlichen Bekanntmachung mit zahlreichen Details, was alles zu beachten ist, ist auf der Internetseite des Landratsamtes Ortenaukreis unter www.ortenaukreis.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
Viele weitere Informationen rund um die Bundestagswahl gibt es auch auf der Webseite des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de.