Hilfen für Kinder, Jugend und Familie
Im Landkreis Ortenaukreis leben viele Kinder und Jugendliche.
Manchmal brauchen Eltern Hilfe bei der Erziehung.
Lassen Sie sich im Landratsamt beraten!
Wir sagen Ihnen, welche Hilfen es gibt.
Auch andere Einrichtungen bieten Beratung an.
Ein Kind in die Familie aufnehmen
Das Landratsamt hilft Ihnen, wenn Sie ein Kind adoptieren wollen.
Adoptieren heißt: Ein fremdes Kind in die Familie aufnehmen.
Eltern von einem adoptierten Kind haben Rechte und Pflichten.
Die gleichen Rechte und Pflichten wie alle Eltern.
Man kann auch sagen: Sie sind vor dem Gesetz gleichgestellt.
Wir helfen Ihnen weiter: Adoptions-Vermittlung
Frühe Hilfen - für Schwangere und Eltern von kleinen Kindern
Der Landkreis Ortenaukreis bietet Ihnen Unterstützung an:
- Wenn Sie schwanger sind.
- Wenn Sie ein Kind bis 3 Jahren haben.
Welche Hilfen gibt es?
Wir beraten und unterstützen Sie.
Zum Beispiel bei Fragen zu
- Pflege
- Erziehung
- Partnerschaft
Wir vermitteln auch Hilfen in schwierigen Situationen.
Wir beraten Sie in der Beratungs-Stelle.
Wir beraten Sie auch zu Hause.
Die Angebote kosten kein Geld.
Wir helfen Ihnen weiter: Frühe Hilfen
Hilfe für die Erziehung
Haben Sie Fragen zum Thema Erziehung?
Besuchen Sie unsere Beratungs-Stelle im Landratsamt.
Sie können sich informieren und beraten lassen.
Wir helfen, wenn Sie Fragen zu den Kindern oder zur Familie haben.
Wir beraten Sie und helfen bei Problemen.
Die Beratung kostet kein Geld.
Was Sie uns sagen, bleibt bei uns.
Lassen Sie sich einen Termin geben.
Wir helfen Ihnen weiter: Jugend-Amt
Beratung für Eltern, Familien und Jugendliche
Das Landrats-Amt unterstützt Sie. Zum Beispiel bei diesen Fragen:
- Entwickelt sich Ihr Kind richtig?
- Ist Ihr Kind traurig oder verzweifelt?
- Gibt es Streit in der Familie?
- Brauchen Sie Beratung oder Begleitung?
Wir helfen Ihnen weiter: Psychologische Beratungs-Stelle
Beratung bei Trennung und Scheidung
Manchmal trennen sich Eltern.
Dann gibt es viele Fragen.
Zum Beispiel:
- Sollen beide Eltern das Sorge-Recht haben?
- Oder soll nur ein Eltern-Teil das Sorge-Recht haben?
- Welche Besuchs-Zeiten soll es geben?
Bei diesen Fragen hilft das Jugend-Amt. - Wie sagen wir es den Kindern?
- Wie geht es nach der Trennung weiter?
- Wie bleibe ich eine gute Mutter oder ein guter Vater?
Bei diesen Fragen hilft die psycholgische Beratungs-Stelle.
Die Eltern werden unterstützt, damit sie zusammen für ihre Kinder eine gute Lösung finden.
Erziehungs-Beistand
Manchmal sind die Probleme zu groß.
Die Eltern schaffen es nicht mehr alleine.
Zum Beispiel, wenn Jugendliche Drogen nehmen.
Oder wenn Kinder ständig Schwierigkeiten haben.
Zum Beispiel Schwierigkeiten in der Schule.
Und wenn die Kinder mit niemandem zurechtkommen.
Dann können Eltern einen Erziehungs-Beistand anfordern.
Ein Erziehungs-Beistand unterstützt das Kind oder den Jugendlichen.
Zum Beispiel durch Gespräche.
Das ist wichtig:
Es finden auch gemeinsame Gespräche mit den Eltern statt.
Die Betreuung geht über einen langen Zeitraum.
Wir helfen Ihnen weiter: Beistand-Schaften
Vollzeit-Pflege
Manchmal ist es besser, wenn ein Kind in einer Pflege-Familie wohnt.
Es wird dann von Pflege-Eltern erzogen.
Das kann für eine kurze Zeit sein.
Es kann aber auch für mehrere Jahre sein.
Haben Sie Fragen zur Vollzeit-Pflege?
Lassen Sie sich vom Jugend-Amt beraten: Pflege- & Adoptivkinder
Jugend-Schutz
Kinder und Jugendliche haben Rechte.
Zum Beispiel haben sie das Recht:
- beschützt zu werden und
- gefördert zu werden
Diese Rechte sollen durchgesetzt werden.
Niemand soll gegen die Rechte von Kindern und Jugendlichen verstoßen.
Dafür gibt es den Jugend-Schutz.
Jugend-Hilfe im Straf-Verfahren
Jugendliche brauchen Beratung und Schutz.
Zum Beispiel wenn sie gegen das Gesetz verstoßen haben.
Die Jugend-Hilfe im Straf-Verfahren unterstützt die Jugendlichen:
- Sie ist bei den Gerichts-Verhandlungen dabei
- Sie vertritt die Interessen der jungen Menschen
- Sie versucht, eine gute Lösung zu finden
Zum Beispiel versucht sie, zwischen Täter und Opfer zu vermitteln.
Wir helfen Ihnen weiter: Jugend-Amt
Kinder-Schutz
Kinder brauchen ganz besonders viel Schutz.
Nicht nur die Eltern müssen ihre Kinder beschützen.
Sondern wir alle müssen es tun.
Kennen Sie ein Kind, das vernachlässigt wird?
Oder ein Kind, das vielleicht geschlagen oder missbraucht wird?
Dann rufen Sie beim Jugend-Amt an.
Melden Sie Ihre Beobachtung.
Wir beraten Sie. Und wir kümmern uns um das Kind.
Soll Ihr Name nicht genannt werden?
Das ist kein Problem.
Wir sagen Ihren Namen nicht weiter.
Wir helfen Ihnen weiter: Jugend-Amt - Kommunaler Sozialer Dienst
Unterhalt für das Kind
Viele Eltern sind getrennt oder geschieden.
Das Kind lebt dann zum Beispiel bei der Mutter.
Der Vater muss für das Kind Geld zahlen.
Zum Beispiel für Wohnen, Essen und Kleidung.
Das nennt man Unterhalt.
Haben Sie Fragen zum Thema Unterhalt?
Oder haben sie Fragen zum Sorge-Recht?
Rufen Sie uns an.
Das Jugend-Amt Ortenaukreis unterstützt Sie: Jugend-Amt
Ein Beistand für das Kind
Wohnt Ihr Kind bei Ihnen? Erziehen Sie Ihr Kind allein?
Zahlt der Vater von Ihrem Kind keinen Unterhalt?
Bestreitet er sogar, dass er der Vater ist?
Dann können Sie eine Beistand-Schaft beantragen.
Das kostet kein Geld.
Beistand-Schaft bedeutet:
Das Jugend-Amt vertritt die Interessen von Ihrem Kind.
Zum Beispiel sorgt das Jugend-Amt dafür, dass der Vater Unterhalt zahlt.
Das Sorge-Recht ändert sich dadurch nicht.
Das Jugend-Amt kann auch dafür sorgen, dass der Vater beim Arzt einen Test machen muss.
Mit dem Test kann man beweisen, dass er der Vater von dem Kind ist.
Wir helfen Ihnen weiter: Beistand-Schaften
Unterhalts-Vorschuss
Erziehen Sie Ihr Kind allein?
Zahlt der Vater von Ihrem Kind keinen Unterhalt?
Oder sind Sie allein-erziehender Vater?
Und die Mutter von Ihrem Kind zahlt keinen Unterhalt?
Oder zu wenig Unterhalt?
Dann können Sie einen Unterhalts-Vorschuss beantragen.
Der Staat zahlt den Unterhalts-Vorschuss, damit Ihr Kind genug Geld zum Leben hat.
Wir helfen Ihnen weiter: Unterhalts-Vorschuss-Kasse
Zuschuss für die Betreuung
Kinder-Betreuung kostet Geld.
Zum Beispiel kostet ein Platz im Kinder-Garten oder bei einer Tages-Pflege-Person Geld.
Manche Eltern können sich das nicht leisten.
Zum Beispiel, wenn sie arbeitslos sind oder wenig verdienen.
Diese Eltern können einen Zuschuss beantragen.
Dann müssen sie weniger Geld zahlen.
Oder sie müssen gar kein Geld zahlen.
Das Geld bezahlt dann das Jugend-Amt.
Einen Antrag dafür gibt es beim Jugend-Amt.
Wir helfen Ihnen weiter: Wirtschaftliche Jugend-Hilfe
Tages-Eltern
Klein-Kinder müssen nicht in den Kinder-Garten gehen.
Klein-Kinder sind Kinder von 0 bis 3 Jahren.
Für Kinder bis 14 Jahren kann die Kinder-Tages-Pflege eine flexible zusätzliche Betreuung sein.
Sie können auch von einer Tages-Mutter betreut werden.
Oder von einem Tages-Vater.
Entweder in der Wohnung von der Tages-Mutter oder dem Tages-Vater.
Oder bei Ihnen zu Hause.
Suchen Sie eine Tages-Mutter oder einen Tages-Vater für Ihr Kind?
Oder möchten Sie selbst Tages-Mutter oder Tages-Vater werden?
Im Landrats-Amt Ortenaukreis gibt es die Abteilung Tages-Pflege.
Hier können Sie sich beraten lassen: Kinder-Tages-Pflege