Als unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigte Lehrkraft können Sie aus persönlichen Gründen eine Versetzung an eine andere Schule beantragen. Möglich sind:
- Versetzung innerhalb Baden-Württembergs im Rahmen des regulären Versetzungsverfahrens
- Versetzung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens
- Versetzung in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens der Kultusministerkonferenz (KMK).
Hinweis: Während der Probezeit sind Versetzungen nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Es besteht in der Regel kein Anspruch auf Versetzung.