- Aufnahme in die Bewerberlisten für Bewerberinnen und Bewerber, die eine Einstellung zum Schuljahresbeginn anstreben: 31. März
- Anträge auf Aufnahme in das Zusatzqualifikationsverfahren: 1. Februar
Abweichend davon müssen Bewerberinnen und Bewerber, die sich über eine schulbezogene Stellenausschreibung für eine Einstellung bewerben, ihre Bewerbung auf die Bewerberliste rechtzeitig vor dem jeweiligen Ausschreibungstermin vornehmen. Nur wer in die Bewerberliste aufgenommen wurde, kann an den weiteren Verfahren teilnehmen, beispielsweise schulbezogenen Stellenausschreibungen, Zusatzqualifikation, Stelleninformationen der Regierungspräsidien, Härtefallverfahren, Schwerbehindertenverfahren.