Je nach Ermittlungsaufwand
Die Entscheidung soll möglichst innerhalb eines Monats ab Antragseingang erfolgen. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss das Inklusions- und Integrationsamt über einen Antrag auf Zustimmung innerhalb von zwei Wochen entscheiden. Trifft es innerhalb dieser Frist keine Entscheidung, gilt die Zustimmung als erteilt (Zustimmungsfiktion).