Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Nach erfolgreichem Abschluss der Forschungstätigkeit verlängert die zuständige Stelle Ihre Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 9 Monate.

In dieser Zeit können Sie

  • einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz suchen und
  • dürfen uneingeschränkt arbeiten.

In folgenden Fällen kann die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung widerrufen:

  • Ihre Forschungseinrichtung hat ihre Anerkennung verloren und Sie waren an dem Verlust der Anerkennung beteiligt.
  • Sie betreiben keine Forschung mehr.
  • Sie können eine der Voraussetzungen, unter denen die Forschungseinrictung mit Ihnen die Aufnahmevereinbarung geschlossen hat, nicht mehr erfüllen.