Eine NV-Bescheinigung können Sie erhalten, wenn Ihr Einkommen so gering ist, dass Sie keine Einkommensteuer bezahlen müssen. Das ist der Fall, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen (inklusive Ihrer Kapitalerträge) im Jahr 2026 folgende Beträge nicht übersteigt:
- wenn Sie ledig sind: 12.348 EUR (2025: 12.096 EUR)
- wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaften leben: 24.696 EUR (2025: 24.1928 EUR)