- Sie und Ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin oder Ihr Ehemann oder Lebenspartner sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet, dass Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
- Sie und Ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin oder Ihr Ehemann oder Lebenspartner leben nicht dauernd getrennt.
- Bei Eheschließung im Ausland gilt Folgendes: Eine Änderung der Steuerklassen durch das Finanzamt ist nur möglich, sofern die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen und die Meldebehörde die entsprechenden Angaben (verheiratet) im System erfasst hat. Ist die Heirat in Deutschland anerkannt, aber noch nicht im elektronischen System hinterlegt, hat die Meldebehörde die fehlenden beziehungsweise unrichtige Angaben zu berichtigen oder zu vervollständigen. Das Finanzamt selbst hat keine Möglichkeit, die Eheschließung im System einzupflegen. Eine Steuerklassenänderung durch das Finanzamt kann erst vorgenommen werden, nachdem die Meldebehörde oder Gemeinde die Ehe im System eingetragen hat.
Inhalt