Sie müssen Ihrem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung wünschen. Nutzen Sie dazu das im Internet abrufbare Merkblatt mit Formular »Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht«.
Üben Sie mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen aus, können Sie den Antrag auf Befreiung nur einheitlich für alle zeitgleich ausgeübten geringfügigen Beschäftigungen stellen.
Über den Befreiungsantrag müssen Sie alle weiteren Arbeitgeber informieren, bei denen Sie einen Minijob ausüben. Dies gilt auch für zukünftige Arbeitgeber.