in der Regel:
- zwei Monate zum Monatsende; Voraussetzung: Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse besteht bereits mindestens 12 Monate (Mindestbindungsfrist)
- der Wechsel muss bei der neuen Krankenkasse beantragt werden
Sonderkündigungsrecht:
- besteht, wenn Ihre Krankenkasse ihren Zusatzbeitragssatz erhöht (die Kasse hat Sie hierüber sowie über das Sonderkündigungsrecht zu informieren)
- oder wenn nach Vereinigung mehrerer Kassen von der neu entstandenen Krankenkasse ein höherer Zusatzbeitragssatz erhoben wird
- auch für Versicherte, für die die Mindestbindungsfrist noch nicht erfüllt ist
- der Wechsel muss bei der neuen Krankenkasse bis zum Ablauf des Monats beantragt werden, für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird