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Inhalt

in der Regel:

  • zwei Monate zum Monatsende; Voraussetzung: Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse besteht bereits mindestens 12 Monate (Mindestbindungsfrist)
  • der Wechsel muss bei der neuen Krankenkasse beantragt werden

Sonderkündigungsrecht:

  • besteht, wenn Ihre Krankenkasse ihren Zusatzbeitragssatz erhöht (die Kasse hat Sie hierüber sowie über das Sonderkündigungsrecht zu informieren)
  • oder wenn nach Vereinigung mehrerer Kassen von der neu entstandenen Krankenkasse ein höherer Zusatzbeitragssatz erhoben wird
  • auch für Versicherte, für die die Mindestbindungsfrist noch nicht erfüllt ist
  • der Wechsel muss bei der neuen Krankenkasse bis zum Ablauf des Monats beantragt werden, für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird