Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

die bisherige Schwerbehindertenvertretung

Ist in einem Betrieb oder einer Dienststelle noch keine Schwerbehindertenvertretung  gewählt, so können der Betriebs- oder Personalrat oder drei Wahlberechtigte die Wahl organisieren. Das für den Betrieb oder die Dienststelle zuständige Integrationsamt kann die Wahl einleiten.