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Die Kündigung von Menschen mit Schwerbehinderung ist an besondere Voraussetzungen geknüpft. Arbeitgeber benötigen vor einer Kündigung die Zustimmung des Inklusions- und Integrationsamtes.

Achtung: Dieser besondere Kündigungsschutz gilt nicht während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses.

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen gilt er nur, wenn Sie das Arbeitsverhältnis vor Fristablauf beenden möchten.