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  • der örtliche Wasserversorger oder
  • der Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage (zum Beispiel Hausbesitzer, Vermieter beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaft) oder
  • das örtlich zuständige Gesundheitsamt

Zuständiges Gesundheitsamt ist

  • das Landratsamt,
  • wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung,
  • wenn Sie in den übrigen Stadtkreisen wohnen: das Landratsamt des umliegenden Landkreises