Bei der öffentlichen Wasserversorgung sind die kommunalen Wasserversorger beziehungsweise Wasserversorgungsunternehmen dafür verantwortlich, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einwandfreies Trinkwasser zu liefern oder bereit zu stellen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dürfen
keine Krankheitserreger oder Schadstoffe in gefährlichen Mengen im Trinkwasser enthalten sein.
Hinweis: Das Trinkwasser kann auch innerhalb der Gebäudewasserversorgungsanlage verunreinigt werden. Hier sind für die Einhaltung der Qualitätsanforderungen an Trinkwasser und die Vorschriften zum Betrieb der Wasserverteilung die Hausbesitzer beziehungsweise Vermieter verantwortlich.
Das gilt auch im Hinblick auf eine eventuell notwendige Sanierung der Rohrleitungen.
Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Wassers können Hinweise auf Verunreinigungen sein.
Wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Trinkwasser könnte verunreinigt sein, sollten Sie das melden.
Die Wasserversorger beziehungsweise Wasserversorgungsunternehmen oder auch der Betreiber der Gebäudewasserversorgungsanlage müssen dem Problem nachgehen, beispielsweise auch durch Trinkwasseruntersuchungen.
Bei begründeten Beschwerden kann auch das örtliche Gesundheitsamt eine amtliche Trinkwasseruntersuchung veranlassen.