Tierhalter und Tierhalterinnen sind verpflichtet, zum 1. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der im Bestand vorhandenen Schweine, Schafe und Ziegen bei der HIT-Datenbank (über den Landesverband Baden-Württemberg für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e.V. (LKV)) anzuzeigen.
Die Meldung muss bis zum 15. Januar des Jahres erfolgt sein. Weitere Informationen zur Tierkennzeichung erhalten Sie im Portal des LKV.
Die PIN für die Onlinemeldung erhalten Sie im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Steuerung und Koordinierung von EU-Maßnahmen (SEU)).
Hinweis: Registrierungspflichtig über die untere Tiergesundheitsbehörde ist vor allem die Haltung von:
- Rindern
- Schweinen
- Schafen
- Ziegen
- Einhufern (Pferde, Esel)
- Hühnern
- Truthühnern
- Gänsen
- Enten
- Fasanen
- Perlhühnern
- Tauben
- Wachteln
- Laufvögeln
- Fischen in Aquakultur
- Bienen und Hummeln
- Gehegewild
- Kameliden