- für die Antragstellung: die untere Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt)
Veterinäramt ist,- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: das Bürgermeisteramt
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
- für die Bearbeitung und Auszahlung der Entschädigung: die Tierseuchenkasse
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