- für die Antragstellung:
die untere Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt) - Das Veterinäramt finden Sie,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: bei der Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: beim Landratsamt
- für die Entscheidung: die Tierseuchenkasse
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