- Antrag auf Befreiung/Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft
- Bescheinigung über eine bereits bestandene Verhaltensprüfung
- Darlegung, dass Ihr Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufweist
Hinweis: Die zuständige Stelle entscheidet nach ihrem Ermessen darüber,
- wie Sie das darlegen müssen und
- ob es von Ihnen glaubhaft dargelegt wurde.
Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Wenden Sie sich für Informationen an die zuständige Stelle.